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Es kommt auch schonmal vor das wir Fotos für Dekozwecke usw. brauchen und dann jemanden fragen ob er/sie nicht bereit ist dafür zur Verfügung zu stehen.
In diesem Fall haben wir einen Vertrag ausgearbeitet der natürlich vorher unterschrieben werden muss, damit beide Vertragsparteien etwas davon haben.
Modelvertrag
§1 Vertragsparteien Fotograf FRITZ FUNKE FOTO, Kaiser-Wilhelm-Platz 10, 53721 Siegburg 02241/590059
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Model ............................................................................................................
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§ 2 Gegenstand des Vertrages Dieser Vertrag gilt für eine Foto-Session für die Dauer von _________ Stunden. Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
¤ Porträt ¤ Kleidung ¤ Dessous ¤ Teilakt ¤ Akt
¤ Sonstiges:_______________
Als Ort des Shootings wird festgelegt: ................................................................
§ 3 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials
Das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine sogenannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, Datenträger und sonstige Speichermedien, einverstanden. Der Fotograf ist alleiniger Urheber.
Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster).
Bei Veröffentlichung in Printmedien erhält das Model ein kostenloses Belegexemplar, sofern dies organisatorisch möglich ist und der Verlag keine anderslautenden AGB hat.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)
Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen (Email) Erklärung. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind auf jeden Fall zu nennen.
Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.
§ 4 Namensnennung Der Name des Models
¤ muß bei Veröffentlichungen durch den Fotografen nicht genannt werden.
¤ darf bei Veröffentlichungen durch den Fotografen nicht genannt werden.
¤ Der Fotograf darf ausschließlich den Künstlernamen ………........ verwenden
§ 5 Abzüge / Nutzungsrechte für das Model Das Model ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. (Art. 19 URG) sowie für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen. Das Model verpflichtet sich jedoch, dabei jeweils den Bildautor FRITZ FUNKE FOTO zu nennen.
Das Model erhält kostenlos alle Bilder in digitaler Form oder 10 bearbeitete Fotos nach Wahl.
§ 6 Honorar / Reisekosten / TfP werden pauschal vereinbart und beim Shooting in bar bezahlt:
Honorar: Reisekosten: ¤ TfP Shooting erfolgt unter folgenden Konditionen:
¤ Model erhält __ bearbeitete Bilder vom Fotografen
¤ Model erhält __ Ausdrucke _____________ auf Kosten des Fotografen
¤ Model trägt Kosten für Visagistik
¤ Fotograf trägt Kosten für Visagistik
§ 7 Sonstige Abreden Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Ort, Datum, Unterschrift Fotograf Unterschrift Model
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